REHASPORT

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REHA-SPORT IM SPORTFORUM CASTROP-RAUXEL

Jetzt starten und sich wohlfühlen

Das Sportforum, in Zusammenarbeit mit dem Reha-Verein Gesundheitsforum e.V., erfüllt die Anforderungen für Rehabilitationssport gemäß § 44 SGB V und ist befugt, Rehabilitationskurse, betreute Gruppenkurse und Rehasportberatung anzubieten.

Sie möchten gezielt etwas für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun und die Vorteile des Reha-Sports nutzen? So gehen Sie vor:

  • Besuch beim Arzt: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt.
  • Verordnung des Reha-Sports: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für den Reha-Sport aus.
  • Genehmigung durch die Krankenkasse: Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen Sie diese genehmigen.
  • Besuch im Sportforum: Kommen Sie mit der von Ihrer Krankenkasse unterschriebenen Verordnung zu uns, und schon können Sie etwas für Ihre Gesundheit tun.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu unterstützen!

Wer kann Reha-Sport nutzen?

  • Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
  • Dabei gibt es keine Altersbegrenzung
  • Reha-Sport kann auch für Kinder in Betracht kommen
  • Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlung fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
  • Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

  • Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zu Rehabilitation gefördert.
  • Die Leistungen des Gesundheitsforum e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.

Rehas-Sport auf Verordnung des Arztes

  • Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50-80 Übungseinheiten.

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